INVESTIEREN HEISST VERANTWORTUNG ÜBERNEHMEN

Verantwortungsvolles Handeln und Investieren darf nicht nur wirtschaftliche Kennzahlen betrachten, sondern muss auch ethische, soziale und ökologische Aspekte einbeziehen. Wir bei APUS Capital verstehen uns seit jeher als ethisch verantwortungsbewusste Investoren und haben in diesem Sinne bereits im Jahr 2013 verschiedenste Ausschlusskriterien festgelegt, die wir seitdem bei der Aktienauswahl berücksichtigen. Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien in der Kapitalanlage wird weiterhin an Bedeutung zunehmen. Die Analyse von ESG (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) relevanten Daten und Informationen ist ein wichtiger Baustein in unserem Investmentprozess. Denn dadurch können ökonomische Risiken reduziert und die Transformation zu einer nachhaltigeren Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt vorangetrieben werden.

DER APUS CAPITAL NACHHALTIGKEITSPROZESS

Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung unseres Nachhaltigkeitsprozesses. Nachhaltigkeitskriterien sind fest in unseren Investmentprozess integriert.
Hierzu stimmen wir uns eng mit den Nachhaltigkeitsspezialisten unserer Partner Aramea Asset Management und HansaInvest ab und analysieren zum anderen selbst die Transparenz potenzieller Investmentkandidaten und deren öffentlich zur Verfügung gestellten Nachhaltigkeitsberichte. Zusätzlich diskutieren wir aktiv im Rahmen unserer Managementgespräche die jeweiligen ESG-Aktivitäten, Zielsetzungen und Verbesserungsmaßnahmen, die die Unternehmen in den vergangenen Jahren entwickelt haben und planen in Zukunft durchzuführen.

APUS Capital Marathon Fonds

Bevor eine Investition im Fonds getätigt wird, wird jedes Unternehmen nach Transparenz, Rating und ESG-Orientierung überprüft. Die Mehrheit der Portfoliounternehmen muss durch Research/Ratings abgedeckt sein. Der Fonds verfolgt einen Best-in-Class Ansatz und investiert nur in Unternehmen, die maximal zwei Noten unter der Prime-Stufe der jeweiligen Branche liegen. Zu Unternehmen, die kein Rating besitzen, betreiben wir internes ESG-Research. Es erfolgt ein Monitoring der Nachhaltigkeitskommunikation unserer Portfoliounternehmen und eine regelmäßige Analyse der Nachhaltigkeitsausrichtung des Fonds. Zusätzlich unterliegt der Fonds einem Katalog von festen Ausschlusskriterien.

Es werden keine Unternehmen/Emittenten erworben, die

  • Kontroverse Waffen produzieren, mehr als 5% ihres Umsatzes mit der Herstellung von zivilen Schusswaffen sowie damit verbundenen Dienstleistungen oder der Produktion, dem Vertrieb und/oder der Dienstleistung im Zusammenhang mit militärischer Ausrüstung erzielen
  • Mehr als 5% ihres Umsatzes mit der Förderung und Produktion von Kohle und/oder der Kohleverstromung erwirtschaften
  • Mehr als 5% ihres Umsatzes mit der Erzeugung von Kernkraft, dem Abbau und der Verarbeitung von Uranerz und der Bereitstellung von Schlüsseldienstleistungen sowie mit dem Betrieb von Kernreaktoren erwirtschaften
  • Mehr als 5% ihres Umsatzes aus arktischen Bohrungen, Fracking, Ölsandproduktion oder -Service und -Exploration erwirtschaften
  • Mehr als 5% ihres Umsatzes mit der Herstellung und/oder dem Vertrieb von Tabakerzeugnissen erzielen
  • Mehr als 10% ihres Umsatzes aus der Herstellung von alkoholischen Getränken erwirtschaften Umsatz aus Massentierhaltung generieren
  • Mehr als 5% ihres Umsatzes mit der Herstellung und/oder dem Vertrieb von Pelzen erwirtschaften
  • Mehr als 5% ihres Umsatzes mit der Herstellung von Pestiziden mit der von der World Health Organisation (WHO) als sehr oder extrem gefährlich deklarierten Wirkstoffen erzielen
  • Mehr als 10% ihres Umsatzes mit der Produktion und/oder dem Vertrieb von pornografischen Bildern und/oder Videos erzielen

Darüber hinaus gelten für Länder folgende Ausschlüsse:

  • Autoritäre Regime (Staaten, die nach dem Freedom House Index als „unfrei“ klassifiziert werden)
  • Biodiversität (fehlende Anerkennung der CBD Biodiversitätskonvention von 1993)
  • Klimaschutz (fehlende Anerkennung der Pariser Konvention)
  • Korruption (Corruption Perception Index unter 30)
  • Nuklearwaffenbann nicht unterschrieben

Des Weiteren gelten folgende Ausschlusskriterien:

  • Schwere und sehr schwere Menschenrechtsverletzungen
  • Schwere und sehr schwere Arbeitsschutzverletzungen (Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Arbeitsstandards, Gewerkschaftsrechte, Diskriminierung)
  • Schwere und sehr schwere Verstöße gegen Umweltschutzauflagen
  • Schwere und sehr schwere Vergehen bei Geschäftspraktiken (Bestechung, Transparenzpflichten, Geldwäsche, Eingriffe in den Wettbewerb

Der APUS Capital Marathon Fonds ist nach EU-Offenlegungsverordnung ein Artikel 8 klassifizierter Nachhaltigkeitsfonds. Die europäische Offenlegungsverordnung (SFDR -Sustainable Finance Disclosure Regulation) regelt nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten von Finanzdienstleistern hinsichtlich der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsthemen in ihren Strategien, Prozessen und Produkten.

APUS Capital ReValue Fonds

Bevor eine Investition im Fonds getätigt wird, wird jedes Unternehmen nach Transparenz, Rating und ESG-Orientierung überprüft. Wenn möglich, werden Portfoliounternehmen durch Research/Ratings abgedeckt. Aufgrund der Portfoliozusammensetzung aus dynamisch wachsenden und innovativen Unternehmen, die zum Teil eher kleinere Marktkapitalisierungen haben, stehen in der Regel weniger Ratings zur Verfügung. Oftmals haben kleinere Unternehmen im Vergleich zu Standardwerten, unabhängig von ihrer Nachhaltigkeitsausrichtung, weniger Kapazitäten für die Darstellung ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung. Hierbei stehen wir im aktiven Austausch mit den Unternehmen, um
Nachhaltigkeitsaspekte einzuschätzen zu können und die Transparenz zu erhöhen. Es erfolgt ein Monitoring der Nachhaltigkeitskommunikation unserer Portfoliounternehmen und eine regelmäßige Analyse der Nachhaltigkeitsausrichtung des Fonds. Zusätzlich unterliegt der Fonds einem Katalog von festen Ausschlusskriterien.

Es werden keine Unternehmen/Emittenten erworben, die

  • Umsatz aus Massentierhaltung generieren
  • Mehr als 10% ihres Umsatzes aus der Herstellung von alkoholischen Getränken erwirtschaften
  • Mehr als 5% ihres Umsatzes mit der Herstellung und/oder dem Vertrieb von Pelzen erwirtschaften
  • Kontroverse Waffen produzieren, mehr als 5% ihres Umsatzes mit der Herstellung von zivilen Schusswaffen sowie damit verbundenen Dienstleistungen oder der Produktion, dem Vertrieb und/oder der Dienstleistung im Zusammenhang mit militärischer Ausrüstung erzielen
  • Mehr als 10% ihres Umsatzes mit der Förderung und Produktion von Kohle und/oder Kohleverstromung erwirtschaften
  • Mehr 10% ihres Umsatzes mit Fracking erwirtschaften
  • Mehr als 10% ihres Umsatzes mit der Gewinnung und/oder Verarbeitung, sowie mit weiteren Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gewinnung von Ölsanden
  • Mehr als 10% ihres Umsatzes mit der Erzeugung von Kernkraft, dem Betrieb von Kernreaktoren zur Stromerzeugung, dem Abbau und der Verarbeitung von Uranerz und der Bereitstellung von Schlüsseldienstleistungen erwirtschaften
  • Mehr als 10% ihres Umsatzes mit der Produktion und/oder dem Vertrieb von pornografischen Bildern und/oder Videos erzielen
  • Mehr als 5% ihres Umsatzes mit der Herstellung von Pestiziden mit von der World Health Organisation (WHO) als sehr gefährlich oder extrem gefährlich deklarierten Wirkstoffen erzielen
  • Mehr als 10% ihres Umsatzes mit der Herstellung und/oder dem Vertrieb von Tabakerzeugnissen erzielen

Der APUS Capital Revalue Fonds ist nach EU-Offenlegungsverordnung ein Artikel 6 klassifizierter Fonds. Die europ ische Offenlegungsverordnung (SFDR – Sustainable Finance
Disclosure Regulation) regelt nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten von Finanzdienstleistern hinsichtlich der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsthemen in ihren
Strategien, Prozessen und Produkten.

Die APUS Capital GmbH ist vertraglich gebundener Vermittler der BN & Partners Capital AG gemäß § 3 Abs. 2 WpIG. Die Pflichtangaben gemäß der EU-Offenlegungsverordnung der BN & Partners Capital AG als Wertpapierfirma/Finanzberater finden Sie nachfolgend unter https://www.bnpartner.com/esg.html.